Zuschüsse vom BDKJ

Der BDKJ vergibt Zuschüsse an seine Mitgliedsverbände (auch Ortsgruppen)!

Den Antrag dazu gibt es hier als Download!

Bitte beachtet:

  • Der Maximale Zuschuss beträgt 50 % des Defizits/der Ausgaben. Der Zuschuss richtet sich grundsätzlich nach der Haushaltslage des BDKJ und der Anzahl der eingegangenen Anträge.
  • Die Zuschüsse werden vierteljährlich in den Vorstandssitzungen verteilt - also bitte habt etwas Geduld.
  • Durch den hohen Arbeitsaufwand bei der Bearbeitung der Anträge, bezuschussen wir erst ab einer Summe von 100 Euro.